Regionaldirektor
für Bremen, Niedersachsen, Westfalen
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Wir möchten uns einen aktuellen Einblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens verschaffen. Zum einen haben wir als Bank ein natürliches Interesse, uns aufgrund Ihrer unternehmensbezogenen Unterlagen und der Objektunterlagen vor Vergabe von Darlehen über die wirtschaftliche Situation unserer Kunden zu informieren. Zum anderen hat der Gesetzgeber mit §18 des Kreditwesengesetzes eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse geschaffen. Die Einhaltung dieses Gesetzes wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) streng überwacht.
Dieser Informatonsaustausch ist auch für das erforderliche Rating Ihres Unternehmens wichtig. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die von Ihnen benötigten Unterlagen für die Kreditvergabe. Wir werten diese Unterlagen intern aus. Die Ergebnisse besprechen wir mit Ihnen. Partnerschaftlich und vertrauensvoll.
Folgende Unterlagen sind für uns wichtig:
Wirtschaftsplan der kommenden fünf Jahre
Wir versuchen, den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten; dennoch benötigen wir von Ihnen diese objektbezogenen Unterlagen:
| Neubau | Bestandsimmobilie | |
|---|---|---|
| Aktueller Grundbuchauszug (ggf. Eintragungsbewilligungen zu Rechten in Abt. II) |
x | x |
| Amtlicher Lageplan/Flurkarte | x | x |
| Angabe Baujahr/Bautyp | x | |
| Baubeschreibung | x | x |
| Bauzeichnungen/Grundrisse | x | x |
| Flächen- und Kubaturberechnungen | x | x |
| Aufstellung der Baukosten | x | |
| Aufstellung der Modernisierungskosten | bei Maßnahmen am Besicherungsobjekt | |
| Wirtschaftlichkeitsberechnung | x | bei Maßnahmen am Besicherungsobjekt |
| Aufstellung bereits durchgeführter Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen | x | |
| Baugenehmigung | x | |
| Mieterlisten | x | |
| Gewerbliche Mietverträge mit Anlagen/Nachträgen | x | x |
| Aktuelle Objektfotos | x | |
| Versicherungsnachweis | x | x |
Wir benötigen bei...
Je nach Art und Zustand der Immobilien sind darüber hinausgehende Unterlagen oder Informationen erforderlich. Wir beraten Sie!
Die Gutachter der WL BANK bewerten die zur Beleihung vorgesehenen Immobilien. Die Beleihungswertermittlung erfolgt in der Regel zwischen verbindlicher Konditionenvereinbarung und Zusage der Darlehen.
Unser Bewertungsbüro ergänzt die von Ihnen eingereichten Objektunterlagen zunächst um zusätzliche Informationen wie z. B. Mietspiegel, Grundstückspreise oder allgemeine Daten zum Standort. Der Gutachter vereinbart einen Besichtigungstermin mit einem Mitarbeiter aus dem technischen Bereich Ihres Unternehmens.