Nutzungsbeschränkung für U.S. Personen

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Die nachfolgenden Informationen wurden von der WL BANK AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank (WL BANK) erstellt.

Die enthaltenen Informationen geben den Stand der Veröffentlichung wieder. Die WL BANK ist nicht verpflichtet, über eventuelle Änderungen der hierin enthaltenen Informationen oder der Rechtslage zu unterrichten. Alle hierin enthaltenen Angaben wurden zum Tag der Erstellung sorgfältig zusammengestellt und beruhen auf diesem Zeitpunkt. Insofern Dritte aktuelle Informationen erhalten, entsteht hieraus kein Anspruch auf Aktualisierung der nachfolgenden Angaben.

Die Angaben  dienen ausschließlich Ihrer Information und stellen keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten jeglicher Wertpapiere dar. Eine Zusicherung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Korrektheit wird weder ausdrücklich noch stillschweigend seitens der WL BANK übernommen. Sie als Anleger dürfen sich nicht auf die Informationen verlassen. Eine Haftung für eventuelle Verluste im Zusammenhang mit der Nutzung der nachfolgenden Informationen wird nicht übernommen. Die dargestellten Investitionsmöglichkeiten eignen sich nicht für alle Investoren. Als Anleger müssen Sie Ihre Investitionsentscheidung auf eine individuelle Entscheidung und Ihre finanzielle Situation abstimmen und nach persönlichem Ermessen eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch nehmen. Dies umfasst auch, dass Sie sich als Anleger über die zurzeit Ihrer Investitionsentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage kundig machen müssen.

Die nachfolgenden Informationen stellen in den U.S.A. oder für U.S. Personen kein Kaufangebot dar.

Die beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act of 1933 (US-Wertpapiergesetz von 1933), bei der Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaates oder nach einer anderen Rechtsordnung in den USA eingetragen und dürfen in den USA weder mittelbar noch unmittelbar angeboten noch verkauft werden, es sei denn, diese Wertpapiere wären an entsprechender Stelle eingetragen oder es existiert eine Ausnahme von den Eintragungsanforderungen.

In bestimmten Rechtsordnungen kann diese Präsentation gesetzlich reglementiert sein. Eine Person im Besitz dieser Präsentation wird hiermit ausdrücklich aufgefordert, sich über eventuelle Einschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Informationen dürfen nicht unerlaubterweise in fremden Rechtsordnungen verwendet werden.

 

  • Ich habe diese Erklärung gelesen, verstanden und anerkannt.
  • Ich bin keine Person aus den U.S.A. sowie gebietsansässig in einem der oben genannten Staaten.

Ich habe diese Erklärung gelesen und verstanden, und bin keine Person aus den U.S.A. sowie gebietsansässig in einem der oben genannten Staaten.
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Transparenzvorschriften. Offenlegungsvorschriften. Gesetzlich gefordert.

Die WL BANK veröffentlicht regelmäßig Informationen rund um Ihre Geschäftstätigkeit gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

Transparenzvorschriften. § 28 Pfandbriefgesetz. 

Gemäß § 28 Pfandbriefgesetz hat die Pfandbriefbank quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form, wie zum Beispiel auf Ihrer Webseite, jeweils auf das Quartalsende bezogene Angaben zu veröffentlichen.

Die WL BANK erfüllt als Pfandbriefbank diese Transparenzvorschriften des § 28 Pfandbriefgesetz. Hier finden Sie die Veröffentlichungen zum Download als pdf (63 KB):

Vorschriften gemäß § 28 Pfandbriefgesetz per Datum
Transparenzvorschriften 31.03.2012
Transparenzvorschriften 31.12.2011
Transparenzvorschriften 30.09.2011
Transparenzvorschriften 30.06.2011
Transparenzvorschriften 31.03.2011
Transparenzvorschriften 31.12.2010
Transparenzvorschriften 30.09.2010
Transparenzvorschriften 30.06.2010
31.03.2010

Offenlegungsvorschriften. § 26a Kreditwesengesetz.

Die WL BANK erfüllt die Offenlegungsvorschriften gemäß § 26a des Kreditwesengesetzes i. V. m. §§ 319 ff. der Solvabilitätsverordnung. Wir verweisen hierzu auf die Offenlegung über die WGZ BANK-Gruppe (siehe Infocenter).

Vergütung. § 7 InstitutsVergütungsverordnung.

Die WL BANK erfüllt die Vorschriften des § 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV), der alle Kreditinstitute verpflichtet unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Absatz 2 KWG, unterteilt nach den jeweiligen Geschäftsbereichen des Instituts

1. die Ausgestaltung der Vergütungssysteme, insbesondere die maßgeblichen Vergütungsparameter sowie die Zusammensetzung der Vergütungen und die Art und Weise der Gewährung, und

2. den Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und variable Vergütung sowie die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung

zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren.

Bericht (pdf) kB Jahr
Offenlegungsbericht  1522 2010