Bereichsleiter
Treasury, Geld- und Kapitalmarktgeschäft
Direktor
Tel. 0251 4905-2200
Fax 0251 4905-2290
Bereichsleiter
Treasury, Geld- und Kapitalmarktgeschäft
Direktor
Tel. 0251 4905-2200
Fax 0251 4905-2290
Downloads
Die WL BANK veröffentlicht regelmäßig Informationen rund um Ihre Geschäftstätigkeit gemäß den gesetzlichen Anforderungen.
Gemäß § 28 Pfandbriefgesetz hat die Pfandbriefbank quartalsweise in öffentlich zugänglicher Form, wie zum Beispiel auf Ihrer Webseite, jeweils auf das Quartalsende bezogene Angaben zu veröffentlichen.
Die WL BANK erfüllt als Pfandbriefbank diese Transparenzvorschriften des § 28 Pfandbriefgesetz. Hier finden Sie die Veröffentlichungen zum Download als pdf (63 KB):
| Vorschriften gemäß § 28 Pfandbriefgesetz | per Datum |
|---|---|
| Transparenzvorschriften | 31.03.2012 |
| Transparenzvorschriften | 31.12.2011 |
| Transparenzvorschriften | 30.09.2011 |
| Transparenzvorschriften | 30.06.2011 |
| Transparenzvorschriften | 31.03.2011 |
| Transparenzvorschriften | 31.12.2010 |
| Transparenzvorschriften | 30.09.2010 |
| Transparenzvorschriften | 30.06.2010 |
| 31.03.2010 |
Die WL BANK erfüllt die Offenlegungsvorschriften gemäß § 26a des Kreditwesengesetzes i. V. m. §§ 319 ff. der Solvabilitätsverordnung. Wir verweisen hierzu auf die Offenlegung über die WGZ BANK-Gruppe (siehe Infocenter).
Die WL BANK erfüllt die Vorschriften des § 7 Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV), der alle Kreditinstitute verpflichtet unter Wahrung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Absatz 2 KWG, unterteilt nach den jeweiligen Geschäftsbereichen des Instituts
1. die Ausgestaltung der Vergütungssysteme, insbesondere die maßgeblichen Vergütungsparameter sowie die Zusammensetzung der Vergütungen und die Art und Weise der Gewährung, und
2. den Gesamtbetrag aller Vergütungen unterteilt in fixe und variable Vergütung sowie die Anzahl der Begünstigten der variablen Vergütung
zu veröffentlichen und mindestens einmal jährlich zu aktualisieren.
| Bericht (pdf) | kB | Jahr |
|---|---|---|
| Offenlegungsbericht | 1522 | 2010 |