Bereichsleiter
Treasury, Geld- und Kapitalmarktgeschäft
Direktor
Tel. 0251 4905-2200
Fax 0251 4905-2290
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Die Beleihungswertverordnung definiert den Beleihungswert in § 3 Abs. 1 als den Wert einer Immobilie, "der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann".
Die Beleihungswertermittlung ist gesetzlich geregelt. Sie ergibt sich aus den Vorschriften des Pfandbriefgesetzes und der Beleihungswertermittlungsverordnung. Es handelt sich um eine sehr konservative Wertermittlung, die auf die langfristige Wertuntergrenze der Immobilie abzielt.
Quelle: WL BANK
Dies wird u.a. dadurch deutlich, dass die Höhe des Beleihungswertes ca. 85 % des Marktwertes entspricht. Aufgrund dieser vorsichtigen Bewertung und der 60 %igen Anrechnung des Beleihungswertes, gehen die Sicherheiten zu ca. 51% des Marktwertes der Immobilie in den Coverpool für Hypothekenpfandbriefe der WL BANK ein.